Winterdienst im Stadtgebiet
„Ein jeder kehre vor seiner eigenen Tür“, heißt es bekanntlich. Für die Wintermonate gilt das im wahrsten Sinne des Wortes, da die Stadt nämlich nur verpflichtet ist, auf Hauptstraßen und an gefährlichen Stellen einen Winterdienst durchzuführen.
1. Wer ist verantwortlich?
Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte und Nießbrauchsberechtigte sind verpflichtet, Gehwege entlang ihres Grundstücks von Schnee und Eis zu befreien. Ist dies zum Beispiel aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht möglich, müssen Dritte (gegebenenfalls kostenpflichtig) beauftragt werden. Grundlage ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Husum.
2. Was ist zu tun?
- Gehwege räumen und streuen: Mindestens 1,50 m Breite.
- Schnee lagern: Auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehwegs oder am Fahrbahnrand – ohne Verkehr zu gefährden.
- Besonderheiten: In Straßen ohne Gehwege ist ein begehbarer Streifen auf der Fahrbahn zu räumen. Haltestellen müssen sicher erreichbar sein.
3. Wann?
- Bis spätestens 8:00 Uhr.
- Tagsüber ist Schnee unverzüglich nach Schneefall oder Glättebildung zu beseitigen.
- Ende der Räum- und Streupflicht: 20:00 Uhr.
4. Welche Mittel sind erlaubt?
- Erlaubt: Abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt, Granulat.
- Verboten: Streusalz und ähnliche auftauende Stoffe (Ausnahme bei Eisregen oder an Gefahrenstellen, Treppen, Rampen und weitere).
5. Was macht die Stadt?
Die Stadt räumt und streut Hauptstraßen, Brücken und Kreuzungen. In Nebenstraßen erfolgt kein regelmäßiger Winterdienst. Verkehrsteilnehmer sind hier zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Gesamtlänge der Straßen nicht alle Fahrbahnen gleichzeitig geräumt und gestreut werden können.
Die Stadt Husum dankt allen für die Mithilfe, um eine sichere Wintersaison in Husum zu gewährleisten.
- PDF-Datei: PDF, 389 kB) (