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Wärmewende in Husum

Hinweis: In der Stadt Husum wurde Ende 2024 ein kommunaler Wärmeplan beschlossen. Auf Bundesebene wurde inzwischen ein Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), erarbeitet und ist in Teilen am 29.07.2026 in Kraft getreten. Derzeit (Juli 2026) überarbeitet die Bundesregierung auch das Wärmeplanungsgesetz.

Alle nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Erstellung des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Husum.

Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Husum bis Ende 2024

Hintergrund

Die Treibhausgasemissionen im Wärmesektor in Deutschland und auch in Husum sind hoch. Dies geht vor allem auf die Nutzung fossiler Brennstoffe zurück. In Hinblick auf die Klimaschutzziele ist die nachhaltige Transformation des Wärmesektors mit starker Verminderung der Emissionen anzustreben. Zudem wird durch die gesetzlich vorgegebene ansteigende CO2-Bepreisung die Nutzung fossiler Energieträger voraussichtlich zunehmend teurer. Die Stadt legte mit der Erstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans (KWP) die Basis für die Planung der klimafreundlichen Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet. Dabei soll der KWP als Planungsinstrument Grundlage für weitere spezifischere Planungen in den kommenden Jahren sein. Die Ziele des KWP sollen zukünftig bei planerischen und baulichen Aktivitäten berücksichtigt werden.


Rechtliches

Die Aufstellung von Wärmeplänen wird auch durch Landes- und Bundesgesetze gefordert. Als Mittelzentrum war Husum durch § 7 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein in der Fassung von Dezember 2021 aufgefordert, einen Wärme- und Kälteplan bis Ende 2024 aufzustellen und diesen in bestimmten Zeitabständen fortzuschreiben.

Hinweise: Wichtig ist, dass der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung hat und keine einklagbaren Rechte und Pflichten begründet.

Bestehende Vorgaben (z. B. § 16 EWKG in der Fassung von März 2025 und aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz) zum Heizungstausch sind aber generell zu beachten.


Prozess und Inhalt

Nach Beschluss im Stadtverordnetenkollegium im Jahr 2022 zur Aufstellung eines Wärme- und Kälteplans nach den Vorgaben des § 7 EWKG in der Fassung von Dezember 2021 erfolgte Mitte 2023 die Vergabe zur Erarbeitung des Plans an die Firma Zeiten°Grad aus Kiel. Seit Ende 2024 liegt nach Erhebung und Auswertung verschiedener Daten und Austausch mit Akteurinnen und Akteuren ein kommunaler Wärme- und Kälteplan für die Stadt Husum vor, der das gesamte Stadtgebiet in den Blick nimmt. Die Hauptergebnisse wurden im Juli 2024 in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vorgestellt sowie im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung der Öffentlichkeit präsentiert und mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Eine Dokumentation der Öffentlichkeitsveranstaltung ist untenstehend verfügbar.

Der KWP setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Abschnitten zusammen:

  • Bestandsanalyse
  • Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs
  • Potenzialanalyse
  • Räumliche Verortung
  • Gesamtstrategie und Maßnahmenkatalog
  • Monitoring

Die Beratung und Beschlussfassung in der Husumer Politik zum kommunalen Wärme- und Kälteplan fanden zunächst am 13. November 2024 im Umwelt- und Planungsausschuss statt. Das Stadtverordnetenkollegium hat den KWP am 28. November 2024 einstimmig beschlossen.

Am 18. Juli 2024 fand eine Öffentlichkeitsveranstaltung zum Thema “Kommunale Wärmeplanung“ statt.